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Ausgleich und Ersatz

Biotopgestaltende Maßnahmen können genutzt werden, um andere Lebensraumverluste im LK Stendal zu kompensieren. Wir stehen jederzeit für Anfragen zur Verfügung, um externe Bauvorhaben forst- oder naturschutzrechtlich auszugleichen.

Ökopunkte

Wir verfügen über ein umfangreiches Portfolio behördlich anerkannter und bilanzierter Naturschutzmaßnahmen. Durch die gezielte Aufwertung von Biotopen, etwa durch die Pflanzung von Hecken, Gehölzen oder Einzelbäumen, besitzen wir einen stetig wachsenden Bestand an Ökopunkten. Diese stellen wir Unternehmen zur Verfügung, die für ihre Projekte einen naturschutzrechtlichen Ausgleich benötigen. Nutzen Sie unsere Expertise und unsere Ressourcen, um Ihre Ausgleichsverpflichtungen effizient und nachhaltig zu erfüllen.

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Waldersatz

Wenn im Rahmen eines Bauvorhabens Wald gerodet wird, ist eine Wiederaufforstung an anderer Stelle gesetzlich vorgeschrieben. Wir nutzen geeignete, bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen, um diese forstrechtliche Kompensation präzise nach allen behördlichen Vorgaben umzusetzen. Von der Planung über die Antragstellung bis hin zur Etablierung und langfristigen Pflege eines zukunftsfähigen Waldbestandes übernehmen wir hierbei sämtliche Arbeitsschritte.

A+E-Maßnahmen

Möchte ein Unternehmen eine erforderliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme (A+E-Maßnahme) eigenständig umsetzen, stellen wir nach gemeinsamer Planung und Abstimmung mit den zuständigen Behörden auch geeignete Einzelflächen zur Verfügung, sofern das Vorhaben mit unserem Verständnis von zielführendem Naturschutz übereinstimmt.

Als zuverlässiger Partner bieten wir zudem umfassende Dienstleistungen für die weiterführende Pflege an, um die Maßnahme erfolgreich zu etablieren und den ökologischen Nutzen nachhaltig zu maximieren.

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